Warning: Undefined variable $attr in /customers/3/a/d/shz-rechtsanwaelte.de/httpd.www/wp-content/themes/sandbox2/functions.php on line 502 Indizien können ausreichen, um Zahlungseinstellung i. S. v. § 17 Abs. 2 InsO festzustellen – SHZ Rechtsanwälte

Indizien können ausreichen, um Zahlungseinstellung i. S. v. § 17 Abs. 2 InsO festzustellen

Auch im Bereich der Insolvenzanfechtung nach § 130 ff. InsO gilt die gesetzliche Vermutung der Zahlungsunfähigkeit i. S. v. § 17 Abs. 2 InsO, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat. Das Vorliegen einer Zahlungseinstellung kann anhand in der Rechtsprechung entwickelter Beweisanzeichen festgestellt werden. In dem zugrundeliegenden Fall, in dem eine Großbäckerei schon seit ca. einem Jahr vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erhebliche Zahlungsrückstände bei verschiedenen Gläubigern hatte, ihre Verbindlichkeiten gegenüber ihrem Energieversorger aber, zur Vermeidung der bereits angedrohten Energieunterbrechung, durch einzelne Zahlungen bediente, sah das Revisionsgericht diese Beweisanzeichen als gegeben an. Denn trotz beträchtlicher Tageseinnahmen von 8.000 € wären nur noch finanzielle Löcher gestopft wurden und das Unternehmen „operiere am Rande des finanzwirtschaftlichen Abgrundes“, da es schon länger verschiedene Forderungsrückstände vor sich herschob.

Sind demnach ausreichend Indizien vorhanden, die auf eine Zahlungseinstellung hindeuten, so ist es nicht erforderlich, dass die genaue Höhe der gegen den Schuldner bestehenden Verbindlichkeiten oder gar eine Unterdeckung von 10 % festgestellt wird.

→ Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18.07.2013, Az. IX ZR 143/12