Warning: Undefined variable $attr in /customers/3/a/d/shz-rechtsanwaelte.de/httpd.www/wp-content/themes/sandbox2/functions.php on line 502 Unterbrechung der Stromversorgung trotz Widerspruch gegen die Jahresrechnung – SHZ Rechtsanwälte

Unterbrechung der Stromversorgung trotz Widerspruch gegen die Jahresrechnung

Ein Versorgungsunternehmen kann auch dann zur Unterbrechung der Stromversorgung berechtigt sein, wenn ein Kunde eine Jahresrechnung nur deshalb nicht bezahlt, weil er die Richtigkeit und Angemessenheit der Abrechnung sowie die Berechtigung des Versorgungsunternehmens zur Preiserhöhung anzweifelt. Besteht nämlich unabhängig von der streitigen Preiserhöhung – welche für sich genommen außer Betracht zu bleiben hat – ein Zahlungsrückstand, etwa wegen eines erhöhten Verbrauchs o. ä., so ist das Versorgungsunternehmen wegen dieser [fälligen] Teilforderung nach § 19 Abs. 2 StromGVV berechtigt, die Stromversorgung zu unterbrechen. Klarstellendwies das Gericht darauf hing, dass die Höhe der bei Vertragsbeginn verlangten und allgemein bekannt gemachten Preise einer Billigkeitskontrolle nicht zugänglich sind, da es sich hierbei um vereinbarte Preise handelt.

→ Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11.12.2013, Az. VIII ZR 41/13