Warning: Undefined variable $attr in /customers/3/a/d/shz-rechtsanwaelte.de/httpd.www/wp-content/themes/sandbox2/functions.php on line 502 Zur Aufrechnung gegen Sozialleistungsträger mit privater Forderung – SHZ Rechtsanwälte

Zur Aufrechnung gegen Sozialleistungsträger mit privater Forderung

Sieht sich ein Unterhaltsschuldner einer Forderung des Sozialhilfeträgers ausgesetzt, weil er der Mutter seines Kindes keinen Unterhalt gezahlt hat und deshalb der Sozialhilfeträger zur Sicherung des Lebensunterhaltes der Kindsmutter einspringen musste, so ist eine Aufrechnung zu Lasten des Sozialhilfeträgers mit einer privaten Forderung die gegenüber der Kindsmutter besteht, unzulässig. Würde ein Aufrechnungsverbot nicht bestehen, könnte ein Unterhaltsschuldner durch die Verweigerung von Unterhaltszahlungen nach Belieben die Leistungspflicht des Sozialhilfeträgers auslösen und bei der anschließenden Rückforderung aus übertragenem Recht, die Zahlung abermals verweigern bzw. zu Lasten der Allgemeinheit die Aufrechnung erklären. Dies widerspräche dem Grundsatz des Nachrangs der Sozialleistungen.

→ Beschluss des BGH vom 08.05.2013, Az. XII ZB 192/11

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