Warning: Undefined variable $attr in /customers/3/a/d/shz-rechtsanwaelte.de/httpd.www/wp-content/themes/sandbox2/functions.php on line 502 Allgemein – SHZ Rechtsanwälte

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Diese Rechtsanwaltskosten sind steuerlich absetzbar

Als außergewöhnliche Belastung oder Werbungskosten von der Steuer absetzbar sind die Kosten für einen Rechtsanwalt in den folgenden Fällen: – beim Streit um die Schuldfrage bei einem Verkehrsunfall, wenn dieser auf einem Arbeitsweg passiert – bei mietrechtlichen Streitigkeiten kann der Vermieter alle Kosten absetzen. – bei Streitigkeiten mit dem Rentenversicherungsträger über Angelegenheiten rund um die […]

Indizien können ausreichen, um Zahlungseinstellung i. S. v. § 17 Abs. 2 InsO festzustellen

Auch im Bereich der Insolvenzanfechtung nach § 130 ff. InsO gilt die gesetzliche Vermutung der Zahlungsunfähigkeit i. S. v. § 17 Abs. 2 InsO, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat. Das Vorliegen einer Zahlungseinstellung kann anhand in der Rechtsprechung entwickelter Beweisanzeichen festgestellt werden. In dem zugrundeliegenden Fall, in dem eine Großbäckerei schon seit ca. […]

Mietminderung um 100%

Wird in einem Mietshaus sowohl die Gas- als auch die Wasserversorgung unterbrochen und entfällt damit die Möglichkeit zu kochen und zu heizen, so berechtigt dies zu einer Mietminderung von 100% (Wasser 20%, Gas 10%, Heizung in Heizperiode 70%). → Beschluss des Landgerichts Berlin vom 18.08.2002, Az. 67 T 70/02

Zur Aufrechnung gegen Sozialleistungsträger mit privater Forderung

Sieht sich ein Unterhaltsschuldner einer Forderung des Sozialhilfeträgers ausgesetzt, weil er der Mutter seines Kindes keinen Unterhalt gezahlt hat und deshalb der Sozialhilfeträger zur Sicherung des Lebensunterhaltes der Kindsmutter einspringen musste, so ist eine Aufrechnung zu Lasten des Sozialhilfeträgers mit einer privaten Forderung die gegenüber der Kindsmutter besteht, unzulässig. Würde ein Aufrechnungsverbot nicht bestehen, könnte […]

Rechtsanwaltskosten sind steuerlich als außergewöhnliche Belastung abziehbar

Sind die Erfolgsaussichten für einen Rechtsstreit ausreichend vorhanden, hat sich der Steuerpflichtige also nicht mutwillig oder leichtfertig auf den Prozess eingelassen, so sind die Kosten des Prozesses, insbesondere angefallene Rechtsanwaltskosten (nach vergleichsweiser gegenseitiger Kostenaufhebung) bei der Einkommenssteuerveranlagung als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG zu berücksichtigen.  Dies gilt unabhängig davon, wie der Prozess beendet wird. […]