Warning: Undefined variable $attr in /customers/3/a/d/shz-rechtsanwaelte.de/httpd.www/wp-content/themes/sandbox2/functions.php on line 502 Warning: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at /customers/3/a/d/shz-rechtsanwaelte.de/httpd.www/wp-content/themes/sandbox2/functions.php:502) in /customers/3/a/d/shz-rechtsanwaelte.de/httpd.www/wp-includes/feed-rss2.php on line 8 Allgemein – SHZ Rechtsanwälte https://shz-rechtsanwaelte.de Eine weitere WordPress-Seite Mon, 06 Jan 2014 13:02:57 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.9 Diese Rechtsanwaltskosten sind steuerlich absetzbar https://shz-rechtsanwaelte.de/diese-rechtsanwaltskosten-sind-steuerlich-absetzbar/ Mon, 06 Jan 2014 13:02:57 +0000 http://shz-rechtsanwaelte.de/?p=327 Als außergewöhnliche Belastung oder Werbungskosten von der Steuer absetzbar sind die Kosten für einen Rechtsanwalt in den folgenden Fällen:

– beim Streit um die Schuldfrage bei einem Verkehrsunfall, wenn dieser auf einem Arbeitsweg passiert

– bei mietrechtlichen Streitigkeiten kann der Vermieter alle Kosten absetzen.

– bei Streitigkeiten mit dem Rentenversicherungsträger über Angelegenheiten rund um die Erwerbsminderungsrente.

– die Kosten eines Scheidungsverfahrens, wenn am Ende eine Versöhnung und doch keine Scheidung heraus kommt.

– bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten kann der Arbeitnehmer alle Kosten absetzen, wenn er seinen Arbeitgeber verklagt

-bei erbrechtlichen Streitigkeiten, aber nur, wenn die betreffende Partei, ohne das Verfahren ihre lebensnotwendigen Kosten nicht mehr tragen könnte

Zu beachten ist stets, dass das Entstehen der Kosten notwendig und keinesfalls mutwillig gewesen sein muss.

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Indizien können ausreichen, um Zahlungseinstellung i. S. v. § 17 Abs. 2 InsO festzustellen https://shz-rechtsanwaelte.de/indizien-koennen-ausreichen-um-zahlungseinstellung-i-s-v-%c2%a7-17-abs-2-inso-festzustellen/ Mon, 06 Jan 2014 13:01:40 +0000 http://shz-rechtsanwaelte.de/?p=323 Auch im Bereich der Insolvenzanfechtung nach § 130 ff. InsO gilt die gesetzliche Vermutung der Zahlungsunfähigkeit i. S. v. § 17 Abs. 2 InsO, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat. Das Vorliegen einer Zahlungseinstellung kann anhand in der Rechtsprechung entwickelter Beweisanzeichen festgestellt werden. In dem zugrundeliegenden Fall, in dem eine Großbäckerei schon seit ca. einem Jahr vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erhebliche Zahlungsrückstände bei verschiedenen Gläubigern hatte, ihre Verbindlichkeiten gegenüber ihrem Energieversorger aber, zur Vermeidung der bereits angedrohten Energieunterbrechung, durch einzelne Zahlungen bediente, sah das Revisionsgericht diese Beweisanzeichen als gegeben an. Denn trotz beträchtlicher Tageseinnahmen von 8.000 € wären nur noch finanzielle Löcher gestopft wurden und das Unternehmen „operiere am Rande des finanzwirtschaftlichen Abgrundes“, da es schon länger verschiedene Forderungsrückstände vor sich herschob.

Sind demnach ausreichend Indizien vorhanden, die auf eine Zahlungseinstellung hindeuten, so ist es nicht erforderlich, dass die genaue Höhe der gegen den Schuldner bestehenden Verbindlichkeiten oder gar eine Unterdeckung von 10 % festgestellt wird.

→ Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18.07.2013, Az. IX ZR 143/12

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Mietminderung um 100% https://shz-rechtsanwaelte.de/mietminderung-um-100/ https://shz-rechtsanwaelte.de/mietminderung-um-100/#respond Thu, 17 Oct 2013 13:37:36 +0000 http://shz-rechtsanwaelte.de/?p=311 Wird in einem Mietshaus sowohl die Gas- als auch die Wasserversorgung unterbrochen und entfällt damit die Möglichkeit zu kochen und zu heizen, so berechtigt dies zu einer Mietminderung von 100% (Wasser 20%, Gas 10%, Heizung in Heizperiode 70%).

→ Beschluss des Landgerichts Berlin vom 18.08.2002, Az. 67 T 70/02

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Zur Aufrechnung gegen Sozialleistungsträger mit privater Forderung https://shz-rechtsanwaelte.de/zur-aufrechnung-gegen-sozialleistungstrager-mit-privater-forderung/ https://shz-rechtsanwaelte.de/zur-aufrechnung-gegen-sozialleistungstrager-mit-privater-forderung/#respond Thu, 16 May 2013 12:56:49 +0000 http://shz-rechtsanwaelte.de/?p=275 Sieht sich ein Unterhaltsschuldner einer Forderung des Sozialhilfeträgers ausgesetzt, weil er der Mutter seines Kindes keinen Unterhalt gezahlt hat und deshalb der Sozialhilfeträger zur Sicherung des Lebensunterhaltes der Kindsmutter einspringen musste, so ist eine Aufrechnung zu Lasten des Sozialhilfeträgers mit einer privaten Forderung die gegenüber der Kindsmutter besteht, unzulässig. Würde ein Aufrechnungsverbot nicht bestehen, könnte ein Unterhaltsschuldner durch die Verweigerung von Unterhaltszahlungen nach Belieben die Leistungspflicht des Sozialhilfeträgers auslösen und bei der anschließenden Rückforderung aus übertragenem Recht, die Zahlung abermals verweigern bzw. zu Lasten der Allgemeinheit die Aufrechnung erklären. Dies widerspräche dem Grundsatz des Nachrangs der Sozialleistungen.

→ Beschluss des BGH vom 08.05.2013, Az. XII ZB 192/11

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Rechtsanwaltskosten sind steuerlich als außergewöhnliche Belastung abziehbar https://shz-rechtsanwaelte.de/rechtsanwaltskosten-sind-steuerlich-als-ausergewohnliche-belastung-abziehbar/ https://shz-rechtsanwaelte.de/rechtsanwaltskosten-sind-steuerlich-als-ausergewohnliche-belastung-abziehbar/#respond Tue, 07 May 2013 13:36:01 +0000 http://shz-rechtsanwaelte.de/?p=242 Sind die Erfolgsaussichten für einen Rechtsstreit ausreichend vorhanden, hat sich der Steuerpflichtige also nicht mutwillig oder leichtfertig auf den Prozess eingelassen, so sind die Kosten des Prozesses, insbesondere angefallene Rechtsanwaltskosten (nach vergleichsweiser gegenseitiger Kostenaufhebung) bei der Einkommenssteuerveranlagung als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG zu berücksichtigen.  Dies gilt unabhängig davon, wie der Prozess beendet wird.

→ Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 20.02.2013, Aktenzeichen: 15 K 2052/12 E

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