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1 https://wordpress.org/?v=5.8.9Diese Rechtsanwaltskosten sind steuerlich absetzbar
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Mon, 06 Jan 2014 13:02:57 +0000http://shz-rechtsanwaelte.de/?p=327Als außergewöhnliche Belastung oder Werbungskosten von der Steuer absetzbar sind die Kosten für einen Rechtsanwalt in den folgenden Fällen:
– beim Streit um die Schuldfrage bei einem Verkehrsunfall, wenn dieser auf einem Arbeitsweg passiert
– bei mietrechtlichen Streitigkeiten kann der Vermieter alle Kosten absetzen.
– bei Streitigkeiten mit dem Rentenversicherungsträger über Angelegenheiten rund um die Erwerbsminderungsrente.
– die Kosten eines Scheidungsverfahrens, wenn am Ende eine Versöhnung und doch keine Scheidung heraus kommt.
– bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten kann der Arbeitnehmer alle Kosten absetzen, wenn er seinen Arbeitgeber verklagt
-bei erbrechtlichen Streitigkeiten, aber nur, wenn die betreffende Partei, ohne das Verfahren ihre lebensnotwendigen Kosten nicht mehr tragen könnte
Zu beachten ist stets, dass das Entstehen der Kosten notwendig und keinesfalls mutwillig gewesen sein muss.
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Indizien können ausreichen, um Zahlungseinstellung i. S. v. § 17 Abs. 2 InsO festzustellen
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Mon, 06 Jan 2014 13:01:40 +0000http://shz-rechtsanwaelte.de/?p=323Auch im Bereich der Insolvenzanfechtung nach § 130 ff. InsO gilt die gesetzliche Vermutung der Zahlungsunfähigkeit i. S. v. § 17 Abs. 2 InsO, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat. Das Vorliegen einer Zahlungseinstellung kann anhand in der Rechtsprechung entwickelter Beweisanzeichen festgestellt werden. In dem zugrundeliegenden Fall, in dem eine Großbäckerei schon seit ca. einem Jahr vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erhebliche Zahlungsrückstände bei verschiedenen Gläubigern hatte, ihre Verbindlichkeiten gegenüber ihrem Energieversorger aber, zur Vermeidung der bereits angedrohten Energieunterbrechung, durch einzelne Zahlungen bediente, sah das Revisionsgericht diese Beweisanzeichen als gegeben an. Denn trotz beträchtlicher Tageseinnahmen von 8.000 € wären nur noch finanzielle Löcher gestopft wurden und das Unternehmen „operiere am Rande des finanzwirtschaftlichen Abgrundes“, da es schon länger verschiedene Forderungsrückstände vor sich herschob.
Sind demnach ausreichend Indizien vorhanden, die auf eine Zahlungseinstellung hindeuten, so ist es nicht erforderlich, dass die genaue Höhe der gegen den Schuldner bestehenden Verbindlichkeiten oder gar eine Unterdeckung von 10 % festgestellt wird.
→ Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18.07.2013, Az. IX ZR 143/12
]]>Mietminderung um 100%
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https://shz-rechtsanwaelte.de/mietminderung-um-100/#respondThu, 17 Oct 2013 13:37:36 +0000http://shz-rechtsanwaelte.de/?p=311Wird in einem Mietshaus sowohl die Gas- als auch die Wasserversorgung unterbrochen und entfällt damit die Möglichkeit zu kochen und zu heizen, so berechtigt dies zu einer Mietminderung von 100% (Wasser 20%, Gas 10%, Heizung in Heizperiode 70%).
→ Beschluss des Landgerichts Berlin vom 18.08.2002, Az. 67 T 70/02
]]>https://shz-rechtsanwaelte.de/mietminderung-um-100/feed/0Zur Aufrechnung gegen Sozialleistungsträger mit privater Forderung
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https://shz-rechtsanwaelte.de/zur-aufrechnung-gegen-sozialleistungstrager-mit-privater-forderung/#respondThu, 16 May 2013 12:56:49 +0000http://shz-rechtsanwaelte.de/?p=275Sieht sich ein Unterhaltsschuldner einer Forderung des Sozialhilfeträgers ausgesetzt, weil er der Mutter seines Kindes keinen Unterhalt gezahlt hat und deshalb der Sozialhilfeträger zur Sicherung des Lebensunterhaltes der Kindsmutter einspringen musste, so ist eine Aufrechnung zu Lasten des Sozialhilfeträgers mit einer privaten Forderung die gegenüber der Kindsmutter besteht, unzulässig. Würde ein Aufrechnungsverbot nicht bestehen, könnte ein Unterhaltsschuldner durch die Verweigerung von Unterhaltszahlungen nach Belieben die Leistungspflicht des Sozialhilfeträgers auslösen und bei der anschließenden Rückforderung aus übertragenem Recht, die Zahlung abermals verweigern bzw. zu Lasten der Allgemeinheit die Aufrechnung erklären. Dies widerspräche dem Grundsatz des Nachrangs der Sozialleistungen.
→ Beschluss des BGH vom 08.05.2013, Az. XII ZB 192/11
]]>https://shz-rechtsanwaelte.de/zur-aufrechnung-gegen-sozialleistungstrager-mit-privater-forderung/feed/0Rechtsanwaltskosten sind steuerlich als außergewöhnliche Belastung abziehbar
https://shz-rechtsanwaelte.de/rechtsanwaltskosten-sind-steuerlich-als-ausergewohnliche-belastung-abziehbar/
https://shz-rechtsanwaelte.de/rechtsanwaltskosten-sind-steuerlich-als-ausergewohnliche-belastung-abziehbar/#respondTue, 07 May 2013 13:36:01 +0000http://shz-rechtsanwaelte.de/?p=242Sind die Erfolgsaussichten für einen Rechtsstreit ausreichend vorhanden, hat sich der Steuerpflichtige also nicht mutwillig oder leichtfertig auf den Prozess eingelassen, so sind die Kosten des Prozesses, insbesondere angefallene Rechtsanwaltskosten (nach vergleichsweiser gegenseitiger Kostenaufhebung) bei der Einkommenssteuerveranlagung als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG zu berücksichtigen. Dies gilt unabhängig davon, wie der Prozess beendet wird.
→ Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 20.02.2013, Aktenzeichen: 15 K 2052/12 E