Warning: Undefined variable $attr in /customers/3/a/d/shz-rechtsanwaelte.de/httpd.www/wp-content/themes/sandbox2/functions.php on line 502 Warning: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at /customers/3/a/d/shz-rechtsanwaelte.de/httpd.www/wp-content/themes/sandbox2/functions.php:502) in /customers/3/a/d/shz-rechtsanwaelte.de/httpd.www/wp-includes/feed-rss2.php on line 8 AGB – SHZ Rechtsanwälte https://shz-rechtsanwaelte.de Eine weitere WordPress-Seite Tue, 07 May 2013 14:12:54 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.9 Einmalige Bearbeitungsgebühr für einen Bankkredit https://shz-rechtsanwaelte.de/einmalige-bearbeitungsgebuhr-fur-einen-bankkredit/ https://shz-rechtsanwaelte.de/einmalige-bearbeitungsgebuhr-fur-einen-bankkredit/#respond Tue, 07 May 2013 14:12:54 +0000 http://shz-rechtsanwaelte.de/?p=263 Die Festlegung einer einmaligen Bearbeitungsgebühr in einem Bankdarlehensvertrag stellt eine der Inhaltskontrolle unterliegende Preisnebenabrede dar. Die Klausel hält der Inhaltskontrolle jedoch wegen Intransparenz i. S. v. § 307 Abs. 1 S. 2 BGB nicht stand und ist unwirksam, soweit sich weder der Klausel noch dem dazugehörigen Preis-Leistungsverzeichnis entnehmen lässt, wofür die Bearbeitungsgebühr genau erhoben wird, inwieweit sie in die Zinsberechnung einfließt, wann sie genau anfällt und was mit ihr geschieht, wollte der Darlehensvertrag vorzeitig gekündigt werden.

→ Urteil des AG Offenbach vom 04.07.2012, Aktenzeichen: 380 C 33/12

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Entgeltpflicht für Auszahlung von Prepaid-Guthaben ist unwirksam https://shz-rechtsanwaelte.de/entgeltpflicht-fur-auszahlung-von-prepaid-guthaben-ist-unwirksam/ https://shz-rechtsanwaelte.de/entgeltpflicht-fur-auszahlung-von-prepaid-guthaben-ist-unwirksam/#respond Tue, 07 May 2013 13:41:14 +0000 http://shz-rechtsanwaelte.de/?p=255 Eine Bestimmung in den AGB eines Mobilfunkanbieters, wonach der Kunde bei Ende eines Prepaid-Vertrages für die Auszahlung des restlichen Guthabens ein Entgelt zu entrichten hat, ist keine kontrollfreie Preisabrede im Sinne des § 307 Abs. 3 BGB, sondern unterliegt der Inhaltskontrolle. Eine derartige Klausel benachteiligt den Vertragspartner des Verwenders unangemessen und ist nach § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr.1 BGB unwirksam.

→ Urteil des OLG Schleswig-Holstein vom 27.03.2012, Aktenzeichen: 2 U 2/11

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Einschränkung des Rechts auf freie Anwaltswahl unwirksam https://shz-rechtsanwaelte.de/einschrankung-des-rechts-auf-freie-anwaltswahl-unwirksam/ https://shz-rechtsanwaelte.de/einschrankung-des-rechts-auf-freie-anwaltswahl-unwirksam/#respond Tue, 07 May 2013 13:40:45 +0000 http://shz-rechtsanwaelte.de/?p=252 Eine Klausel in Allgemeinen Rechtsschutzversicherungsbedingungen (ARV), die die Wahl eines vom Versicherer empfohlenen Anwalts damit „belohnt“, im Versicherungsfall nicht in eine ungünstigere Schadensfreiheitsklasse zurückgestuft zu werden verstößt gegen §§ 127, 129 VVG und ist damit nach § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.

→ Urteil des OLG Bamberg vom 20.06.2012, Aktenzeichen: 3 U 236/11

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