Macht ein Unterhaltsberechtigter einem ihm zustehenden Unterhaltsanspruch, trotz der tatsächlichen Möglichkeit, über einen längeren Zeitpunkt (hier ein Jahr) nicht geltend, so ist dieser Anspruch verwirkt. Es kann von einem Unterhaltsberechtigten, welcher lebensnotwendig auf die Leistungen angewiesen ist, erwartet werden, dass er sich zeitnah um die Durchsetzung des Anspruchs bemüht. Für den Leistungspflichtigen, der sich in […]
jörg zepke
Rechtsanwaltchristian albrecht
RechtsanwaltHallorenring 4
06108 Halle (Saale)
T: 0345-2927890
F: 0345-2927891
kontakt@shz-rechtsanwaelte.de