Warning: Undefined variable $attr in /customers/3/a/d/shz-rechtsanwaelte.de/httpd.www/wp-content/themes/sandbox2/functions.php on line 502 Warning: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at /customers/3/a/d/shz-rechtsanwaelte.de/httpd.www/wp-content/themes/sandbox2/functions.php:502) in /customers/3/a/d/shz-rechtsanwaelte.de/httpd.www/wp-includes/feed-rss2.php on line 8 Erb- und Familienrecht – SHZ Rechtsanwälte https://shz-rechtsanwaelte.de Eine weitere WordPress-Seite Thu, 19 Sep 2013 13:33:01 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.9 Verwirkung von Kindesunterhalt https://shz-rechtsanwaelte.de/verwirkung-von-kindesunterhalt/ https://shz-rechtsanwaelte.de/verwirkung-von-kindesunterhalt/#respond Thu, 19 Sep 2013 13:33:01 +0000 http://shz-rechtsanwaelte.de/?p=302 Macht ein Unterhaltsberechtigter einem ihm zustehenden Unterhaltsanspruch, trotz der tatsächlichen Möglichkeit, über einen längeren Zeitpunkt (hier ein Jahr) nicht geltend, so ist dieser Anspruch verwirkt. Es kann von einem Unterhaltsberechtigten, welcher lebensnotwendig auf die Leistungen angewiesen ist, erwartet werden, dass er sich zeitnah um die Durchsetzung des Anspruchs bemüht. Für den Leistungspflichtigen, der sich in der Regel darauf eingestellt hat, nicht leisten zu müssen, würde ansonsten eine unzumutbare finanzielle Belastung zukommen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn aus Mangel an Erfolgsaussichten keine Vollstreckung o. Ä. versucht wurde.

→ Beschluss des Oberlandesgericht Hamm vom 13.05.2013, Az 2 WF 82/13

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Kein Schadensersatzanspruch bei Kuckuckskind https://shz-rechtsanwaelte.de/kein-schadensersatzanspruch-bei-kuckuckskind/ https://shz-rechtsanwaelte.de/kein-schadensersatzanspruch-bei-kuckuckskind/#respond Thu, 16 May 2013 12:33:45 +0000 http://shz-rechtsanwaelte.de/?p=269 Entsteht bei einer außerehelichen Affäre der Ehefrau ein Kind und lässt diese ihren Ehemann in dem Glauben er sei der Vater, so erwächst aus diesem ehebrecherischen Verhalten grundsätzlich noch kein Schadensersatzanspruch des Scheinvaters wegen zu Unrecht gezahlten Unterhalts. Erst wenn ein weiteres, sittenwidriges schädigendes Verhalten der Ehefrau hinzutrete, könne sich ausnahmsweise aus § 826 BGB ein Schadensersatzanspruch wegen der Störung innerehelicher Beziehungen ergeben. Die Ehefrau ist jedoch zur Auskunftserteilung verpflichtet, mit wem sie wann außerehelichen Beischlaf hatte.

→ Beschluss des BGH vom 20.02.2013, Az. XII ZB 412/11

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Scheinvater hat keinen Anspruch auf Schadenersatz https://shz-rechtsanwaelte.de/scheinvater-hat-keinen-anspruch-auf-schadenersatz/ https://shz-rechtsanwaelte.de/scheinvater-hat-keinen-anspruch-auf-schadenersatz/#respond Thu, 27 Sep 2012 19:46:12 +0000 http://shz-rechtsanwaelte.de/?p=126 Der Scheinvater hat keine Schadenersatzansprüche gegen die Mutter, wenn ihm die nichteheliche Abstammung des Kindes verschwiegen wird. Für die Ehefrau besteht auch keine Aufklärungspflicht.

OLG Düsseldorf vom 28.10.1996 – 13 W 32/96 –

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