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Erb- und Familienrecht – SHZ Rechtsanwälte
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1 https://wordpress.org/?v=5.8.9Verwirkung von Kindesunterhalt
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https://shz-rechtsanwaelte.de/verwirkung-von-kindesunterhalt/#respondThu, 19 Sep 2013 13:33:01 +0000http://shz-rechtsanwaelte.de/?p=302Macht ein Unterhaltsberechtigter einem ihm zustehenden Unterhaltsanspruch, trotz der tatsächlichen Möglichkeit, über einen längeren Zeitpunkt (hier ein Jahr) nicht geltend, so ist dieser Anspruch verwirkt. Es kann von einem Unterhaltsberechtigten, welcher lebensnotwendig auf die Leistungen angewiesen ist, erwartet werden, dass er sich zeitnah um die Durchsetzung des Anspruchs bemüht. Für den Leistungspflichtigen, der sich in der Regel darauf eingestellt hat, nicht leisten zu müssen, würde ansonsten eine unzumutbare finanzielle Belastung zukommen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn aus Mangel an Erfolgsaussichten keine Vollstreckung o. Ä. versucht wurde.
→ Beschluss des Oberlandesgericht Hamm vom 13.05.2013, Az 2 WF 82/13
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https://shz-rechtsanwaelte.de/verwirkung-von-kindesunterhalt/feed/0Kein Schadensersatzanspruch bei Kuckuckskind
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https://shz-rechtsanwaelte.de/kein-schadensersatzanspruch-bei-kuckuckskind/#respondThu, 16 May 2013 12:33:45 +0000http://shz-rechtsanwaelte.de/?p=269Entsteht bei einer außerehelichen Affäre der Ehefrau ein Kind und lässt diese ihren Ehemann in dem Glauben er sei der Vater, so erwächst aus diesem ehebrecherischen Verhalten grundsätzlich noch kein Schadensersatzanspruch des Scheinvaters wegen zu Unrecht gezahlten Unterhalts. Erst wenn ein weiteres, sittenwidriges schädigendes Verhalten der Ehefrau hinzutrete, könne sich ausnahmsweise aus § 826 BGB ein Schadensersatzanspruch wegen der Störung innerehelicher Beziehungen ergeben. Die Ehefrau ist jedoch zur Auskunftserteilung verpflichtet, mit wem sie wann außerehelichen Beischlaf hatte.
→ Beschluss des BGH vom 20.02.2013, Az. XII ZB 412/11
]]>https://shz-rechtsanwaelte.de/kein-schadensersatzanspruch-bei-kuckuckskind/feed/0Scheinvater hat keinen Anspruch auf Schadenersatz
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https://shz-rechtsanwaelte.de/scheinvater-hat-keinen-anspruch-auf-schadenersatz/#respondThu, 27 Sep 2012 19:46:12 +0000http://shz-rechtsanwaelte.de/?p=126Der Scheinvater hat keine Schadenersatzansprüche gegen die Mutter, wenn ihm die nichteheliche Abstammung des Kindes verschwiegen wird. Für die Ehefrau besteht auch keine Aufklärungspflicht.