Eine Klausel in Allgemeinen Rechtsschutzversicherungsbedingungen (ARV), die die Wahl eines vom Versicherer empfohlenen Anwalts damit „belohnt“, im Versicherungsfall nicht in eine ungünstigere Schadensfreiheitsklasse zurückgestuft zu werden verstößt gegen §§ 127, 129 VVG und ist damit nach § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.
→ Urteil des OLG Bamberg vom 20.06.2012, Aktenzeichen: 3 U 236/11