Warning: Undefined variable $attr in /customers/3/a/d/shz-rechtsanwaelte.de/httpd.www/wp-content/themes/sandbox2/functions.php on line 502 Rückforderungsanspruch bei zu Unrecht geleisteten Schönheitsreparaturen – SHZ Rechtsanwälte

Rückforderungsanspruch bei zu Unrecht geleisteten Schönheitsreparaturen

Hat der Mieter auf eine unwirksame Quotenklausel, kann er die so ohne Rechtsgrund geleistete Zahlung gemäß § 812 BGB zurückverlangen, wenn dem § 814 BGB nicht entgegensteht – er also nicht positiv wusste, dass er überhaupt nicht zu zahlen braucht. Ist das Mietverhältnis beendet, unterliegt dieser Rückforderungsanspruch des Mieters der sechsmonatigen Verjährung des § 548 BGB.

→ Bundesgerichtshof, VIII ZR 12/12, WuM 2012, 445

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