Eine Mietminderung wegen der Entfernung der Gemeinschaftsantenne obwohl ein Kabelanschluss zur Verfügung steht, welcher einen störungsfreien Empfang ermöglicht, ist nicht berechtigt. Auch wenn der Vermieter laut Mietvertrag verpflichtet ist, eine Gemeinschaftsantenne bereit zu halten, fehlt es bei einem Verstoß gegen diese Pflicht an einem erheblichen Mangel an der Mietsache.
→ Landgericht Berlin vom 25.05.2012 – 63 S 426/11